AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftbedingungen

1. Das gebuchte Boot wird dem Mieter oder der Mieterin (künftig nur noch Mieter genannt) sauber, fahrtüchtig und vollgetankt übergeben. Der Mietpreis schließt ein: Nutzung des Bootes und seiner Ausrüstung sowie die Versicherung ( Totolverlust ) mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall von 2.000,00 € welche im Erlebensfall durch den Mieter zu tragen ist.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten intern gespeichert werden. Er/Sie hat das Recht sich über den Verbleib der Daten zu informieren und diese frühestens vier Wochen nach Vertragsabschluss löschen zu lassen. Die Aufforderung zum Löschen der Daten bedarf der Schriftform. Die Daten werden NICHT an Dritte weitergegeben. Persönliche Daten werden nicht auf einem, Rechner gespeichert.

2. Vor Übernahme des Bootes ist vom Mieter eine Kaution in Höhe von 500,00 Euro in Form von Bargeld zu hinterlegen. Bei Rückgabe des Bootes in sauberen und einwandfreien Zustand erhält der Mieter diese Kaution unverzüglich zurück.

3. Vor Übernahme des Bootes durch den Mieter wird gemeinsam mit dem Vermieter während

einer Zustandsbesichtigung und Einweisung der Zustand des Bootes als auch sämtliche

Ausstattungsgegenstände überprüft. Bei Rückgabe des Bootes wird eine gemeinsame

Überprüfung des Bootes auf Schäden sowie auf Vollständigkeit und Sauberkeit der Ausstattung vorgenommen. Schäden oder Verluste werden mit der Kaution verrechnet.

4. Der Mieter wird vor Antritt der ersten Bootsfahrt vom Vermieter mit dem Umgang des Bootes vertraut gemacht sowie in den wichtigsten Schifffahrtsregeln und –Zeichen unterwiesen.

Der Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln und Bestimmungen der Binnen und/oder Seeschifffahrtsstrassen-Ordnung allein verantwortlich.

Der Mieter erhält vom Vermieter die Notrufnummern, über die im Havariefall Hilfe geholt werden kann. Grundsätzlich ist auch immer die Polizei Tel.110 zu verständigen.

Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Insassen / Begleiter über diese Unterweisung zu unterrichten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Insassen die vorhandenen Rettungswesten anlegen. Der Mieter ist alleinverantwortlich für die Sicherheit der mitfahrenden den Personen. Dies gilt im Besonderen für Kinder.

Das Üben  von An und Ablegmanövern oder Üben von Manövern, die in der Sportbootführerschein Prüfung verlangt werden ist grundsätzlich untersagt und führt zum sofortigen Ende des Mietverhältnisses. (Kontrolle durch GPS Überwachung ). Zu diesem Zweck können spezielle Übungsstunden mit einem Fahrlehrer gebucht werden.

Übernachtungen auf dem Boot sind, nach Absprache mit dem Vermieter, NUR in entsprechenden Spotboothäfen und NICHT an Liegestellen gestattet.

5. Der Mieter verpflichtet sich, keine Veränderungen am Boot oder der Ausrüstung vorzunehmen, Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln sowie das Boot und seine

Ausrüstungsgegenstände gereinigt zurückzugeben.

6. Der Mieter verpflichtet sich, Schäden, Kollisionen, sonstige außergewöhnliche

Vorkommnisse oder Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Haftpflicht & Kaskoversicherung durch den Vermieter zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für diejenigen Schäden führt, die von der Versicherung nicht übernommen werden oder hinsichtlich derer die Versicherung sich ausdrücklich eine In-Regressnahme des Mieters vorbehalten hat. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen sowie für etwaige Folgeschäden.

Die Bedingungen des Versicherers, sind Bestandteil dieses Vertrages. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall ist vom Mieter zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen.

Bei mängelfreier Rückgabe des Bootes wird die Kaution unverzüglich zurückerstattet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung abgedeckte Schäden sind vom Mieter unverzüglich zu ersetzen.

8. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die der Vermieter von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten der Rechtsverfolgung im In- und Ausland frei. Der Mieter übernimmt das Boot auf eigene und alleinige Verantwortung.

9. Ansprüche des Mieters infolge Nichtbenutzbarkeit des Bootes wegen Schäden oder

Totalausfall, welche durch den Mieter, einen Dritten sowie bei höherer Gewalt während der

Mietzeit verursacht werden, sind ausgeschlossen.

9a Muss das Boot durch eine vom Mieter verschuldete Beschädigung oder Unfall in die Werft oder Werkstatt, so hat der Vermieter das Recht, vom Mieter einen Verdienstausfall von 150,00 € pro Tag zu verlangen.

10. Gibt der Mieter das Boot früher als zum im Mietvertrag festgelegten Tag/Stunde ab, berechtigt ihn dies nicht, den Mietpreis zu mindern. Wird das Boot später als zu dem im Mietvertrag festgelegten Tag/Stunde zurückgegeben, wird der Tagespreis für das Boot gemäß Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.

11. Bei Vorreservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung des Charterbetrags wird bei Charterbeginn fällig. Für Umbuchungen – soweit diese möglich sind – wird eine Gebühr von 30,- Euro erhoben. Kann der Mieter die Fahrt nicht antreten, hat er dies unverzüglich dem Vercharterer mitzuteilen. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Charterbeginn bekommt der Charterer seine Anzahlung zurück.

12. Anweisungen zum Bootsgebrauch durch den Vermieter und dessen Angestellte sind Folge zu leisten.

13. Die Boote sind nur bei Tageslicht (Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) und sicherer Wetterprognose zu benutzen. Das Fahren bei Gewitter und Starkregen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. Die Rückkehr ist entsprechend zu planen. Muss eine Fahrt aufgrund von Unwetter vorzeitig beendet werden oder kann gar nicht erst stattfinden so unterliegt dies höherer Gewalt und entbindet den Vermieter von jedweder Entschädigung gegenüber dem Mieter.

14. Zu wieder Handlungen und grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Boot bzw. nicht

Beachten der Binnen und oder Seefahrtregeln können zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter führen. Ansprüche des Mieters gelten damit als verwirkt.

15. Für den verantwortlichen Fahrzeugführer besteht Alkoholverbot sowie ein Verbot der Einnahme berauschender Mittel.

16. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen.

17. Gerichtsstand für beide Seiten ist die Landeshauptstadt Hannover